Mieter haben das Recht, die betreffenden Belege einzusehen, um sich über die Beiträge im Einzelnen zu informieren. In der Betriebskostenverordnung ist festgelegt, welche Versicherungen Sie als Mieter mittragen müssen. Darf der Vermieter die Kosten der Wohngebäudeversicherung auf den Mieter umlegen?
Wir geben Antworten und weitere Informationen zum Thema Umlage der Versicherung. So hat es die deutsche Rechtsprechung entschieden. Auch als Mieter brauchen Sie eine Feuerversicherung.
Sie sind nämlich verpflichtet, die Wohnung, die Sie mieten, dem Eigentümer in ihrem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Die finanziellen Folgen eines Schadensfalles können Sie auffangen, indem Sie Ihre Haftpflicht als Mieter versichern. Der Mieter kann vom Vermieter nur mit Nebenkosten belastet werden, welche notwendig und angemessen sind.
So kann beispielsweise der Abschluss einer Versicherung, welche das Wohngebäude gegen Gebäudeschäden durch einen Terroranschlag versichert (Terrorversicherung), gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen, wenn ein solcher Fall unwahrscheinlich ist. Versicherungen, die gebäudebezogen sind und in der Betriebskostenverordnung oder im Mietvertrag vereinbart wurden, können vom Vermieter auf alle Mieter umgelegt werden. Auch Mieter können nach preiswerten Versicherungen Ausschau halten und ihrem Vermieter ggf. Dazu gehören im Allgemeinen Sach- und Haftpflichtversicherungen.
Wechsel der Wohngebäudeversicherung empfehlen. Ein Blick auf den Vergleichsrechner von GELD. nach einer günstigen Gebäudeversicherung. Die Feuerversicherung ist regelmäßig Bestandteil der verbundenen Gebäudeversicherung. Während bei Mietnebenkosten Versicherungen allgemeiner Art auf die Mieter umgelegt werden dürfen, darf der Vermieter beispielsweise eine selbst abgeschlossene Versicherung gegen Mietausfälle sowie die Rechtsschutzversicherung nicht auf die Mieter umlegen, auch wenn berechtigter Bedarf für den Vermieter an diesen Versicherungen besteht.
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Passend abgesichert mit der ERGO Hausratversicherung. Auch der Mieter bekommt die Kosten für die Gebäudeversicherung in der Regel nicht zurück. Doch auch hier können Sie auf die Ausnahme, die für das Arbeitszimmer gilt, zurückgreifen. Sie können die anteiligen Kosten der Gebäudeversicherung, die in die Betriebskosten fallen, in Ihrer Steuererklärung angeben.
Es ist allerdings gesetzlich zulässig, dass Mieter und Vermieter vereinbaren, die Betriebskosten für eine Haftpflicht- und Sachversicherung umzulegen, wenn sie dem Schutz der Bewohner und des Gebäudes dienen. Im Schadensfall darf der Mieter jedoch nie schlechter gestellt werden, als wenn er die Versicherung selbst abgeschlossen hätte. Diese muss der Mieter abschließen, denn schließlich geht es um dessen Eigentum. Sie sehen, es ist nicht allein die Gebäudeversicherung umlegbar.
Trotzdem kommt es in diesem Zusammenhang immer wieder zu Unstimmigkeiten mit Mietern , weil diese nicht alle Bausteine der Gebäudeversicherung als Nebenkosten anerkennen wollen. Der Mieter einer knapp Quadratmeter großen Wohnung sollte 16Euro zahlen. Das Gericht verwies hier unter anderem auf die Zahlen des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes. Danach wären umgerechnet 8Euro üblich. Die Überschreitung dieses Betrages um mehr als 1Prozent spräche eindeutig für die Nichtwirtschaftlichkeit der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung.
Da die Gebäudeversicherung im Regelfall steuerlich nicht absetzbar ist, stellt sich die Frage nach alternativen Einsparungsmöglichkeiten. Sind Sie Besitzer einer vermieteten Immobilie, stehen die Chancen gut. Die Gebäudeversicherung lässt sich in diesem Fall per Nebenkostenabrechnung auf den oder die Mieter umlegen.
Grundsätzlich trägt der Vermieter auch die Betriebskosten für die Mietwohnung. Zu den Betriebskosten gehört auch die Gebäudeversicherung. Natürlich darf er diese Betriebskosten allesamt auf die Mieter umlegen. Dazu kann er eine Warminklusivmiete vereinbaren, sodass Sie keine gesonderte Abrechnung über die Nebenkosten erhalten.
Der Mieter muss natürlich nicht nur die Nebenkosten Versicherungen tragen. Wenn der Vermieter den Mieter über die Nebenkostenabrechnung die entsprechenden Versicherungen mitbezahlen lässt, zum Beispiel eine Brandversicherung , wird der Mieter so behandelt, als hätte er die Versicherung selbst abgeschlossen. Brandstiftung ist regelmäßig versichert. Kommt es dann also zu einem.
Als Mieter haben Sie im Zweifel Anrecht auf Einsicht in die Belege zu den Betriebkosten. Da wir weder die Abrechnung kennen noch die Belege, können wir aus der Ferne allerdings keine abschließende Beurteilung abgeben. Im Zweifel kann es ratsam sein, die Hilfe eines Mietervereins oder Fachanwalts in Anspruch zu nehmen.
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