Gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht : Wenn ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht und ein Elternteil umzieht, muss er dies mit dem anderen einvernehmlich abstimmen. Stimmt der andere Elternteil nicht zu, kann das Familiengericht die Entscheidung treffen. Sorgerecht bei Unverheirateten Bei unverheirateten Paaren ist das gemeinsame Sorgerecht nicht so selbstverständlich wie bei Eheleuten.
Für das gemeinsame Sorgerecht müssen die Eltern bei einem Notar oder dem Jugendamt eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben. Das bedeutet, dass beide Elternteile nur gemeinsam darüber entscheiden können, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und wo es wohnen darf.
Die gemeinsame Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass vor jedem Ortswechsel des Kindes eine Genehmigung des. Hallo meine Fragen beziehen sich auf das neue gemeinsame Sorgerecht für unverheiratete Eltern. Vorher möchte ich meinen Fall kurz schildern: Ich habe zwei Kinder u. Verbindung, zu denen ich und auch meine Familie ein sehr inniges und herzliches Verhältnis habe.
Wenn Eltern sich nicht nur emotional, sondern auch räumlich trennen, sind in der Regel gemeinsame Kinder äußerst betroffen. Nur wenige ehemalige Paare schaffen es, die eigenen Belange von denen. Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern wird das Recht über die Aufenthaltsbestimmung daher ebenfalls gemeinsam ausgeübt.
Leben die Eltern getrennt oder sind sie geschieden und üben sie weiterhin das Sorgerecht.
Werden keine gesonderten Regelungen getroffen, so gelten das gemeinsame Sorgerecht und damit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Allerdings ist diese einmal getroffene Entscheidung nicht in Stein gemeißelt. Es kann auch zu einem späteren Zeitpunkt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt werden. Gemeinsames Sorgerecht und Umzug Behalten nach einer Scheidung beide Eltern das Sorgerecht, ist ein Umzug mit Kindern für den betreuenden Elternteil häufig ein Wunsch. Den nicht-betreuenden Elternteil nicht in die Planung mit einzubeziehen, ist jedoch ein schwerer Fehler.
Diese Neuregelung gilt auch für Altfälle, die seit vielen Jahren die Familiengerichte beschäftigen. Ein gemeinsames Sorgerecht soll nur noch verwehrt bleiben, wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre. Bisherige Regelungen: Bisher stand bei unverheirateten Paaren der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Gegen ihren Willen konnte.
Mindestanforderungen an ein gemeinsames Sorgerecht gem. Bei der Sorgeerklärung – oft auch Sorgerechtserklärung genannt – geht es um eine Erklärung von Kindeseltern zur gemeinsamen Sorge, wenn diese nicht miteinander verheiratet sind. Das gesellschaftliche Zusammenleben hat sich verändert und daher ist es heute völlig normal, unverheiratet zusammenzuleben – auch mit gemeinsamen Kindern. Verheiratete Elternteile haben gemeinsam das Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder. Dabei ist es zunächst gleichgültig, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben.
Das bedeutet, dass normalerweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem gemeinsamen Sorgerecht auch von den Eltern geteilt wir auf Antrag hin kann es aber nur auf ein Elternteil übertragen werden. Die Eltern üben weiterhin in allen Fragen, die das Kind betreffen, ein gemeinsames Sorgerecht aus, das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt aber. Sind sich unverheiratete oder geschiedene Eltern um das Sorgerecht oder die Betreuungsanteile einig, ist die Kesb ebenfalls zuständig.
Können sich geschiedene Paare nicht einigen, kommt hingegen das Gericht zum Zug, bei Unverheirateten die Kesb, es sei denn, die unverheirateten Eltern streiten auch über den Unterhalt. Dann ist in jedem Fall. Nur wenn sich die Eltern einig waren und dies ausdrücklich erklärten, kam ein gemeinsames Sorgerecht in Betracht. Unverheiratete Eltern können aber jederzeit – schon vor der Geburt und auch noch nach einer Trennung – eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben.
Voraussetzung dafür ist, dass der Vater die Vaterschaft offiziell anerkannt hat. Die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht können die Eltern beim Jugendamt, beim Standesamt, im Amtsgericht oder beim Notar beantragen.
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