Lesen Sie auch unsere Fachbeiträge - die Tipps für Mieter. Wer trotz Mängeln die Miete in voller Höhe weiter zahlt, kann später nichts zurückfordern. Wann dies möglich ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Doch wie bei vielen Regelungen gibt es auch hier Ausnahmen. Ein kombiniertes Schreiben an den Vermieter ist möglich.
Aber das Einfordern zur Beseitigung sowie die Fristsetzung, die eine Mängelanzeige enthält, sind Voraussetzung dafür, dass Sie als Mieter die Miete entsprechend des Mangels mindern dürfen. Die Ursachen sind vielfältig und lassen sich von störenden Nachbarn, Baumaßnahmen bis hin zu fehlenden Sanierungsmaßnahmen durch den Verantwortlichen finden. Und zwar dann, wenn Asbest nur gefunden, aber eben nicht freigesetzt wurde. Fast all diese Klagen sind ohne Erfolg geblieben, die Gerichte gaben meist den Vermietern Recht. Ich würde dem Vermieter schreiben, dass Sie sich das Recht einer angemessenen Minderung vorbehalten.
Nach Beendigung der Arbeiten entscheiden Sie als Mieterin, welcher Satz angemessen ist. Leider kann ich Ihnen keinen Prozentsatz empfehlen, da jede Minderung Einzelfallabhängig ist. Schimmel , ein Wasserschaden oder Baulärm sein. Beispielsweise warten sie erstmal den Baulärm ab und hoffen, dass er schnell vorbei geht und sie nichts machen müssen.