Allerdings darf der Vermieter dann einen Zuzug des Partners verhindern, wenn dadurch die Wohnung überbelegt werden würde. Das aber ist in diesem Fall ein kaum vorstellbares Szenario. Partner zieht ein: Vermieter darf Miete erhöhen. Die Zustimmung ist meist sicher. Doch es können Nachteile entstehen.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Die Person des neuen Bewohners wäre für den Vermieter unzumutbar: Dabei kann die Unzumutbarkeit nicht mit einer subjektiven Einschätzung des Vermieters begründet werden. Dies wiederum kann der Fall sein, wenn die Wohnung durch einen weiteren Bewohner überbelegt wäre. Oder wenn die Gründe in der Person des Partners liegen. In der Praxis wird dies aber tatsächlich der Ausnahmefall sein. Dass die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss, wird also in aller Regel eine reine Formalie bleiben.
Die Gründe können personen- oder sachbezogen sein, etwa wenn beim Einzug des Partners negative Auswirkungen für die Hausgemeinschaft zu erwarten sind. Eine Schädigung der Mietsache muss nicht zwangsweise drohen“, sagt. Ebenso darf der Vermieter den Einzug des Partners untersagen, wenn dadurch die betreffende Wohnung überbelegt wäre. Das ist jedoch selten der Fall. Ausnahmen würde es geben, wenn es irgend ein Problem zwischen Vermieter und deinem Freund gäbe.
Aber die beiden kennen sich ja noch nicht mal, ich sage das nur rein informativ. Hier betonte der Bundesgerichtshof, dass der auf höchst persönlichen Motiven beruhende und auch nicht näher zu begründende Wunsch des Mieters, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft einzugehen, praktisch immer ausreicht, um ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme des Dritten in die Wohnung darzulegen. Der Vermieter muss dem Nachzug des Partners grundsätzlich zustimmen.
Eine Zustimmung des Vermieters ist meistens aber nicht nötig. Immobilienverwaltung. Das gilt auch, wenn der Mieter Nachwuchs erwartet oder Kinder aus früheren Verbindungen künftig bei ihm in der Wohnung leben. Auch wenn die Wohnung durch die Aufnahme überbelegt wird oder die Aufnahme einer weiteren Person in die Wohnung dem Vermieter aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten ist, kann er seine Zustimmung verweigern.
Auch bei den Betriebskostenvorauszahlungen kann er eine Erhöhung verlangen. Einziehen Freundin oder Freund - Vermieter immer informieren. Freun Freundin - immer den Vermieter informieren und um Genehmigung fragen.
Die Information und Einholung der Genehmigung ist notwendig, weil der Vermieter einen Anspruch hat zu wissen, wer in der vermieteten Wohnung lebt. Viele meinen, dass man seinen Freund oder die Freundin einfach in seine Wohnung einziehen lassen darf, der Vermieter nichts dagegen machen kann, wenn man durch das Zusammenleben eine (eheähnliche) Lebensgemeinschaft führt. Richtig ist: Den Vermieter immer informieren und die Genehmigung zum Zusammenziehen sich vorher geben lassen. Die Aufnahme des Partners in die Mietwohnung ist rechtlich erst einmal eine Untervermietung. Selbst wenn der Mieter keine Miete zahlt, darf der Vermieter Wasser und Heizung nicht einfach abstellen.
Aus den gesetzlich erlaubten Gründen kann der VM die Miete erhöhen. Fall ist, dann muss der VM sich auch daran halten. Wenn das aber erst ab 01.
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