Vorliegend ist der Tatbestand der Nötigung gem. StGB verwirklicht worden, wenn es sich in Ihrem Fall um unberechtigte Forderungen handelt und der Inhaber des deutschen Internetportals sich darüber bewusst ist. Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung. Ein Anwalt machte sich beim Eintreiben unberechtigter Forderungen der Nötigung starfbar. Anwalt beim Formulieren eines Inkassoschreibens die Grenze des Erlaubten und droht in einer windigen Rechtssache, ohne die Berechtigung der Forderung zu kennen, sogar mit Strafanzeige, landet er selbst auf der Anklagebank.
Um eine Nötigung nicht bei jeder Drohung annehmen zu müssen, ist nach § 2Abs.
Wenn die Grenze zur Nötigung nicht erreicht ist, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit eine Feststellungsklage zu betreiben. Dann wird dann in einem Prozess geklärt, ob die vom Inkassounternehmen gegen Sie geltend gemachte Forderung gegen Sie besteht oder nicht. Dabei tragen Sie allerdings die Beweislast, dass die Forderung nicht besteht.
Deshalb wurde der Angeklagte wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen: Zwar hat der Angeklagte nicht konkret gewusst, dass die von ihm eingetriebenen Forderungen zivilrechtlich nicht gerechtfertigt waren. Dennoch hat der Bundesgerichtshof. Kein Schuldner und erst recht nicht jeman der die Forderung bestreitet oder bei dem sogar gewiss ist, dass sie nicht besteht, möchte ein anwaltliches Mahnschreiben erhalten, mit dem eine Zahlungsfrist gesetzt und zugleich für den Fall der Säumnis mit Anzeige wegen Betrugs gedroht wird.
Unberechtigte Forderungen abwehren, aber wie?
Erhalten Sie mit der Post eine Forderung von einem Inkassobüro, so gilt zunächst: Ruhe bewahren. Die Verbraucherzentrale weist auf ein hohes Maß an unseriösen Forderungen hin. Auf keinen Fall sollten Sie das Schreiben ignorieren, denn dann können unter Umständen Strafzahlungen auf Sie zukommen! Nach dem Bestreiten der Forderung haben Sie danach nicht nur einen Unterlassungsanspruch aus § 8Abs.
StGB hinsichtlich der Androhung einer Übermittlung von Daten, diese Androhung würde nach Ansicht des OLG Celle auch den Straftatbestand der Nötigung (§ 2StGB) erfüllen. Da V schon mehrere Mahnungen an M verschickt. Nötigung muss aber nicht mit Gewaltanwendung geschehen: Die Nötigung ist ein offener Tatbestan bei dem die Rechtswidrigkeit nicht durch die Erfüllung des Tatbestands indiziert wir sondern gesondert festgestellt werden muss, da die Drohung mit einem empfindlichen Übel allein sozialadäquat sein kann (Beispiel: Der Gläubiger droht damit, Klage zu erheben, wenn nicht gezahlt wird).
Völlig unstreitig ist eine tatsächliche Meldung einer offenen Forderung an die Schufa Holding AG nicht zulässig, wenn der Schuldner die Forderung bereits bestritten hat. Dies ergibt sich schon. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen.
Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass. Ich hatte eine unberechtigte Forderung von Ound wie oben beschrieben keinerlei Antwort auf meine Reaktion, die oben beschriebene Vorgehensweise ist richtig und hat funktioniert. Bei einer berechtigten Forderung ist es auch rechtmäßig, wenn das Inkassobüro weitere Daten wie etwa die Adresse ermittelt. Handelt es sich um eine unberechtigte Forderung, ist es empfehlenswert, die Forderung zu bestreiten und Belege über die Forderung, die Abtretung der Forderung an das Inkassobüro und eine Vollmacht anzufordern. Durch Deinen Widerspruch wird die Forderung zu einer bestrittenen Forderung.
Eine bestrittene Forderung darf nicht eingetragen werden.
Sollte das Inkassounternehmen wider Erwarten doch eine Meldung machen, kannst Du den Eintrag löschen lassen. Dazu musst Du der Schufa lediglich Deinen Widerspruch als Nachweis vorlegen.
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