Montag, 4. April 2016

Falsche firmierung auf rechnung

Falsche firmierung auf rechnung

UStG die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Fall bei falscher Angabe des Entgeltes, des Steuersatzes- oder -betrages bzw. Eine fehlerhafte Rechnung, vor allem hinsichtlich der Pflichtangaben, ist ärgerlich, darf aber in den meisten Fällen korrigiert werden. Voraussetzung ist, dass der Aussteller die Rechnung berichtigt.


Es ist daher erforderlich, dass sich beide Unternehmer absprechen, um einheitlich vorzugehen. Wer kennt es nicht - in der Rechnung ist der Name falsch geschrieben, die Firmierung wird nicht exakt benannt oder die Adresse ist unvollständig. Doch die Rechnung ist angekommen, wurde bezahlt und in der Finanzbuchhaltung erfasst. Doch eine unkorrekte Rechnung kann den Vorsteuerabzug kosten oder zumindest Zinsen verursachen. Jede Rechnung muss bestimmte Anforderungen erfüllen (welche dies genau sin erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema “Pflichtangaben auf Rechnungen“).


Sie ergeben sich aus § UStG und nur wenn all diese Inhalte auf der Rechnung stehen, berechtigt sie Sie zum Vorsteuerabzug. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ohne die Mindestanforderungen nach deutschem Umsatzsteuerrecht keine berichtigungsfähige Rechnung vorliegt und somit kein Vorsteuerabzug möglich ist. Falsche Rechnungen gefährden daher vor allem den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. Das wiederum hat jedoch mittelbar Auswirkungen auf den Rechnungsaussteller.


Die alte Rechnung solltest Du nicht entsorgen. Denn auch wenn sie Fehler oder Mängel enthält, stellt sie ein Geschäftsdokument, das Du aufbewahren solltest. Kennzeichne die alte Rechnung daher durch einen handschriftlichen Vermerk als storniert und hefte sie an die Rechnungskorrektur. Eine Änderung einer Rechnung darf laut Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UstDV) und wegen des Dokumentencharakters der Rechnung nur insoweit erfolgen, wie mit der Änderung eine Berichtigung falscher Angaben oder eine Ergänzung fehlender Angaben verbunden ist.


Korrektur einer falsch angegebenen Lieferadresse. Die Rechnung ist nach § 2HGB (Handelsgesetzbuch) in einer lebenden Sprache vorzunehmen. Gegebenenfalls kann die Finanzverwaltung Übersetzungen verlangen, falls eine andere als die deutsche Sprache verwendet wird.


Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln. Hallo liebe Forumsteilnehmer, mal angenommen A stellt B eine Rechnung. A vergißt aber auf der Rechnung die Firmierung (GmbH).


Ist es möglich die Rechnung , bzw. Top Marken hier bestellen und später bezahlen. Beauty Onlineshop: Mit einer Auswahl von rund 10. Produkten von über 1Marken. Sonderaktionen teilnehmen!


Falsche firmierung auf rechnung

Kunden Noch immer gibt es Abofallen auf dem Handy: Die Stif­tung Waren­test berichtet aktuell von mindes­tens 41. Kunden bei mobilcom-debitel, Voda­fone und klar­mobil, denen sie helfen musste. Prüfung und Berichtigung von Rechnungen 6. Ihre Rechnung fügen wir im Original bei.


Nach Eingang Ihrer korrigierten Rechnung werden wir diese gerne prüfen und zur Zahlung anweisen. Doch, kann sie in gewissen Fällen schon. Nämlich immer dann wenn der Auftragnehmer durch das UStG verpflichtet wir eine Rechnung auszustellen und der Privatkunde durch § 14b UStG verpflichtet wir die Rechnung zwei Jahre aufzubewahren.


Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden nur auf Grund einer falschen Adresse sehe ich jedoch auch nicht. Läuft das Zahlungsziel von vorne oder bin ich schon mit Zugang der Rechnung in Verzug, wenn er z. Datum belassen und nur den Namen und die Rechnungspositionen korrigieren würde. Nach Auffassung der Finanzverwaltung umfasst die vollständige.


Eine Ihrer Meinung nach falsche Rechnung darf nicht erneut vom Kunden eingefordert werden. Sie haben als Kunde das Recht, eine korrekte fehlerfreie Abrechnung zu erhalten. Ein begründeter Widerspruch muss von Ihrem Vertragspartner. Wenn diese Rechnung … … zu Recht gelegt wir d. Man kann aber eine Neuausstellung der Rechnung mit korrekter Firmierung und Anschrift verlangen, da die Finanzbehörden u. Anerkennung als steuermindernd nicht anerkennen, wenn da nicht alles richtig geschrieben ist.


Leistung erbracht, dann ist sie auch zu zahlen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Beliebte Posts