Dienstag, 28. Juni 2016

Dvka a1 kontakt

Die DVKA ist eine Abteilung des GKV-Spitzenverbandes. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Die A-Bescheinigung ist bei der DVKA zu beantragen.


Dvka a1 kontakt

Bei dem Arbeitseinsatz in Frankreich handelt es sich um eine Entsendung. Die dafür notwendige A-Bescheinigung ist bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers zu beantragen. Beschreibung Die Abteilung Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland ( DVKA ) des GKV -Spitzenverbandes versteht sich als zuverlässiger Partner von Krankenkassen, deren Versicherten und Verbänden, anderen Sozialversicherungsträgern sowie international agierenden Institutionen.


Oder Sie möchten eine ausgefüllte A-Bescheinigung abgeben? Handelt es sich nicht um eine Entsendung, sondern um eine gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten, so ist die zuständige Stelle die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland). Für den direkten Kontakt, können Sie sich gern an unsere Hotline wenden.


Welches Recht angewendet wird und welche Vorschriften im Einzelnen gelten, hat wiederum die DVKA aufgeschlüsselt. Dort werden nicht nur Einzelfälle geprüft, sondern auch mögliche Ausnahmen geregelt. Die A1-Bescheinigung ist bei der DVKA zu beantragen. Sollten die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden, stellt die DVKA die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften Aaus. In den Fällen, in denen für einen Arbeitnehmer aufgrund einer Ausnahmevereinbarung die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten, stellt die DVKA ebenfalls die für den jeweiligen Staat vereinbarte.


Alle wichtigen Informationen für die verschiedenen Entsendeländer sind auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland ( DVKA ) zu finden. Beschäftigte regelmäßig an mindestens einem Tag im Monat oder an mindestens fünf Tagen im Quartal eine Beschäftigung in mehreren Mitgliedstaaten aus, kann eine A-Bescheinigung bei der DVKA beantragt werden. Diese Agilt dann für einen längeren Zeitraum - bis zu fünf Jahren. Dieses bislang papiergebundene Antrags- und. Das branchenübergreifenden Gütesiegel steht für hervorragende Servicequalität und Kundenorientierung.


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Liegen die Voraussetzungen einer Entsendung nicht vor, erhält der Arbeitgeber eine Mitteilung des Nachrichtentyps „ A-Rückmeldung Ablehnung Arbeitgeber“, in der der Grund für die Ablehnung gekennzeichnet ist. Gegen die Ablehnung des Antrags kann der Arbeitgeber außerhalb des. Bis zu sechs Monate müssen Arbeitgeber warten, die bei der DVKA eine A-Bescheinigung für Mehrfachbeschäftigte beantragt haben. Tipp: Senden Sie den Antrag (Formular GME1) per Telefax an die DVKA.


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Die Fax-Versandbescheinigung gilt dann, in Verbindung mit einer Antragskopie, als Nachweis dafür, dass ein Antrag auf Ausstellung einer A. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland ( DVKA ) ist Teil des GKV-Spitzenverbandes und versteht sich als Dienstleister und zuverlässiger Partner von Krankenkassen, deren Versicherten und Verbänden, anderen Sozialversicherungsträgern sowie international agierenden Institutionen. Als internationales Bindeglied zwischen den. Der weitere Schriftwechsel sowie die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften Aerfolgt über den Postweg. Zusätzlich zum elektronisch übermittelten Antrag muss der Arbeitnehmer in einer gesonderten Erklärung mitteilen, dass die beantragte Ausnahmevereinbarung in seinem Interesse liegt.


DVKA -Infor­ma­tionen zu Entsen­de­be­schei­ni­gungen Bera­tungs­blatt Beschäf­ti­gung im Ausland PDF, 2kB. Webinar Die Beschäf­ti­gung auslän­di­scher Mitar­beiter und Entsen­dung Versi­che­rungs­recht­li­chen Beur­tei­lun.

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