Freitag, 16. Dezember 2016

Einsicht betreuungsakte nach tod

Weil mit dem Tod nur das Einsichtsrecht, nicht jedoch das Recht zur Entbindung von der Schweigepflicht übergeht, muss der Inhaber der Dokumentation, also der Arzt, prüfen, ob die Einsicht dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entspricht (§ 630g Abs. Satz BGB). Kommt er zu einer gegenteiligen Erkenntnis, muss er.


Nicht am Betreuungsverfahren beteiligte Dritte haben grundsätzlich nur dann ein Akteneinsichtsrecht, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran geltend machen können, und andere schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen. Dies gilt auch für die Staatsanwaltschaft, die im Rahmen eines anderen Verfahrens Einsicht in die Betreuungsakten. AW: Auskunftsrecht von Angehörigen nach Tod des Betreuten Danke für die Antwort.


Ich möchte nachfragen.

Nehmen wir an der Fall läge wie folgt. Der Einblick in die Nachlassakten, in Grundbücher und Standesamtsunterlagen kann gerade bei Erbfällen sehr wichtig sein. Dieses berechtigte Interesse an einer Akteneinsicht der Nachlassakten kann bei den gesetzlichen Erben gerade dann. Betreuungsakte ist ja nicht dein privates Vergnügen sondern alle Unterlagen darin betreffen ja die Angelegenheiten deines Betreuten und sind sein Eigentum. Ausgenommen deine Vergütungsbeschlüsse etc.


Wenn man berechtigterweise Einsicht in ein Testament nehmen kann, dann hat man auch das Recht, sich auf eigene Kosten durch die Geschäftsstelle des Nachlassgerichts Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften des Testaments erstellen zu lassen, § Absatz FamFG. Sie können nach § FGG (bei Bestehen eines „berechtigten Interesses“) Einsicht in die Betreuungsakten bei dem Vormundschaftsgericht nehmen und so die Berichte, die der Betreuer ggü. Einsicht in die Betreuungsakte meines Vaters.


Gericht erstattet hat, einsehen.

Mir wurde mitgeteilt, dass dies erst nach seinem Ableben möglich wäre. Nun ist er verstorben und mir wird der Einblick immer noch nicht gewährt. Es hieß, die Akte bleibt auch nach dem Tot, verschlossen. Gründe wurden mir keine genannt.


Mir wurde lediglich hinter vorgehaltener Hand mitgeteilt, dass ich mich schützen sollte. Dieses Thema ᐅ Wie gegen rechtswidrige Machenschaften eines Betreuungsgerichtes vorgehen? Betreuungsrecht im Forum Betreuungsrecht wurde erstellt von Lutz0 27.


Das Landgericht Stendal hat durch Beschluss vom 12. Die Erblasserin hatte zu Lebzeiten einen rechtlichen Betreuer. Es wurde darauf hingewiesen, dass. Der Pflichtteilsberechtigte ist nach dem Tod des Erblassers auf die Auskunft des Erben zum Nachlassvermögen angewiesen, um die Höhe seiner Ansprüche berechnen zu können.


Daneben erhält der Pflichtteilsberechtigte in der Regel Einsicht in die Nachlassakten und die Grundbuchakten, soweit der Erblasser Eigentümer einer Immobilie war. Das Interesse an dem Inhalt von Patientenakten entsteht mitunter erst mit dem Tod des Patienten. Gerade für Angehörige des Verstorbenen kann die Einsicht in die Patientenakten notwendige Aufschlüsse bringen. Dabei geht es nicht nur um die Aufklärung von Behandlungsfehlern durch den behandelnden Arzt, sondern auch um die Frage, ob der.


Das Vormundschaftsgericht verlangt einen Jährlichen Bericht über die Betreuung und je nach Aufgabenbereich auch einen Vermögensnachweis. Da muss jede Veränderung erklärt und nachgeweisen werden, dann erst wird der Betreuer entlastet. Es geht also im einzelnen um die Zeit von der letzten Jahresprüfung bis zum Tod vom Vater.


Der zulässige Umfang der Einsichtnahme in die Betreuungsakte durch die Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen ergibt sich aus dem konkreten Beweiszweck.

Daher wird eine Einsicht in die gesamte beim Betreuungsgericht geführte Akte in der Regel nicht in Betracht kommen. Für die Feststellung der Schuldfähigkeit. Der Anspruch des Patienten und seiner Erben nach dem Tod des Patienten Einsicht in dessen Krankenakte zu nehmen, war grundsätzlich auch schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes gegeben. So sah beispielsweise auch bisher schon § Abs.


MBO (Muster-Berufsordnung für Ärzte) ein Recht des Patienten auf Einsicht in seine Akte vor. Personen, die an dem Verfahren nicht beteiligt sin kann Einsicht nur gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen.

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