Die Gemeinde äußerte, dass sich aus dem schriftlichen Kaufantrag an die Gemeinde eine Ankaufverpflichtung ergäbe. Oder könnten wir (im Fall der Fälle) ohne Weiteres und ohne finanzielle Folgen wieder von unserem Kaufantrag zurücktreten? Auch wenn dem Antrag bspw. Gemeinderat stattgegeben wurde oder bereits sich im Genehmigungsverfahren bei der Kommunalaufsicht befindet oder dort bereits genehmigt ist.
Der Gemeindevorstand entscheidet in der Regel am Ende eines jeden Quartals über den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken nach den Richtlinien für den Verkauf gemeindeeigener Baugrundstücke in der Fassung der Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 22.
Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 18. Durch die Bauarbeiten dürfen die Zugänge zu den angrenzenden Grundstücken sowie der Anliegerverkehr nicht mehr als unvermeidbar beschränkt werden. Nach Beendigung der Verlegungsarbeiten ist die aufgegrabene Straßenfläche unverzüglich nach Maßgabe der beigefügten technischen Bestimmungen (Anlage) ordnungsgemäß wieder herzustellen.
Jedoch kann die Gemeinde das Vorkaufsrecht ausüben und Ihnen dann das Grundstück als gemeindeeigenes Grunstück verkaufen. Wenn die Gemeinde genügend Spielgeld hat, könnte es genau so gehen.