Montag, 25. Dezember 2017

Existenzgründung förderung agentur für arbeit

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und beenden damit Ihre Arbeitslosigkeit. Sie haben bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 1Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sich selbständig machen?


EsveibtrschiedeWneeagdArbueesreitslosigkeit. Unabhängig davon, ob Ihr Aufenthalt bereits geklärt ist: Die Fachkraft in Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter hilft Ihnen bei der Vorbereitung auf Ihre Existenzgründung weiter. Informieren Sie sich im Gespräch mit ihr zum Beispiel über.

Nach dem Coaching zur Existenzgründung müssen Sie die Nachweise bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einreichen. Die Sachbearbeiter prüfen dann, ob Sie den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld erhalten, sofern ihnen Ihr Businessplan zusagt und als Unternehmen umsetzbar ist. Agentur für Arbeit Gründungszuschuss und Einstiegsgeld Wenn Sie ALG I beziehen und einen Gründungszuschuss beantragen möchten, müssen Sie sich an Ihre Arbeitsagentur wenden. Bei der Existenzgründung haben die Empfänger von Arbeitslosengeld unter Umständen Anspruch darauf, von der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt zu werden. Dabei ergeben sich Unterschiede, je nachdem, ob der Gründer Arbeitslosengeld I oder II empfängt.


Mit dem Gründungszuschuss kann die Bundesagentur für Arbeit Arbeitslose unterstützen, die sich selbstständig machen möchten. Allerdings ist die Zahl der Geförderten jährlich gesunken, sodass sich Gründungswillige gut auf den Antrag vorbereiten sollten. Dies hängt natürlich immer individuell vom jeweiligen Zuschuss als Einzelfall sowie von den unterschiedlichen Faktoren des Antragsstellers ab.


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Die Existenzgründung wird von der Agentur für Arbeit gefördert, damit keine Zahlung von Arbeitslosengeld für Sie anfällt. Allerdings muss in den beiden letzten Jahren mindestens eine zwölfmonatige Festanstellung vorliegen, Sie müssen also mindestens Jahr lang in die Arbeitslosen-Versicherung ein bezahlt haben. Weiterhin muss dieser Anspruch mindestens noch für 1Tage gelten.


Sie haben einen Nachweis zu erbringen, dass Ihr Vorhaben tragfähig ist und Sie dauerhaft davon leben können. Die Agentur für Arbeit fördert Gründungen und den Start in die Selbstständigkeit mit dem Gründungszuschuss und dem Einstiegsgeld. Zusätzlich helfen Ihnen Gründerberater und Gründungsseminare auf Ihrem erfolgreichen Weg aus der Arbeitslosigkeit.


Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Dieser Zeitraum ist in zwei Phasen gegliedert: Zunächst wird die Förderung für sechs Monate gewährt (Grundförderung). Im Anschluss kann ein Antrag auf Verlängerung über weitere neun Monate gestellt werden (Aufbauförderung).


Der Existenzgründerzuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit , auf den kein Rechtsanspruch besteht. Vorliegen und Dauer der Arbeitslosigkeit Als wichtigste Voraussetzung für den Gründungszuschuss gilt die gemeldete Arbeitslosigkeit. Gern unterstützen wir Sie dabei. Für den Erhalt von Zuschüssen gibt es keinerlei gesetzliche Ansprüche.


Ein Zuschuss für die Existenzgründung ist eine finanzielle Förderung, die in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Bei Zuschüssen für die Existenzgründung handelt es sich daher um sogenannte Kann-Leistungen.

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