Wie kann man ein notariell beglaubigtes Testament ändern? Wird ein Testament vor einem Notar errichtet, wird es automatisch in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben. Auch Fälschungen können auf diese Art und Weise ausgeschlossen werden, weshalb das öffentliche Testament grundsätzlich vorzuziehen ist.
Der eigenen Sicherheit und den Erben zuliebe sollte der künftige Erblasser daher auf eine notarielle Beglaubigung seines Testaments setzen, auch wenn diese mit zusätzlichen Kosten einhergeht. Ein notarielles Testament wird immer in amtlicher Verwahrung aufbewahrt. Die Höhe der notariellen Gebühr für das Testament hängt vom Wert des zu vererbenden Vermögens ab. Der zu zahlende Betrag setzt sich zusammen aus einem Anteil für die Erstellung und einem weiteren Anteil für die amtliche Aufbewahrung des Testaments.
Schreiben Sie rechtzeitig Ihr Testament entweder in handschriftlicher oder notarieller (öffentlicher) Form und hinterlegen Sie es beim Nachlassgericht. Wird der Notar nicht rechtzeitig erreicht, darf u. Nottestament verfasst werden. Damit stellt der potentielle Erblasser sicher, dass seine Verfügung im Todesfall auf jeden Fall rechtskräftige Beachtung findet. Darüber hinaus müssen Sie auch ein Testament nicht notariell beglaubigen zu lassen. Möchten Sie bei Ihrem letzten Willen die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen, um zum Beispiel einer möglichen Anfechtung des Testaments entgegen zu wirken, empfiehlt sich das Aufsetzen eines notariellen Testamentes.