Mittwoch, 22. Oktober 2014

Darf man eine rechnung handschriftlich korrigieren

Darf man eine rechnung handschriftlich korrigieren

Wer darf eine Rechnung korrigieren ? Damit eine Rechnungskorrektur vom Finanzamt akzeptiert wir muss immer der Leistungserbringer die Rechnung berichtigen. Eine Korrektur durch den Kunden ist nicht zulässig. Selbst wenn der Leistungserbringer zustimmt, dass der Empfänger die Rechnung korrigieren darf , ist das nicht erlaubt. Nun schreibt er mir, ich darf meine Rechnung in der Summe nicht erhöhen, weil ich schon eine andere mit niedrigen Rechnungssumme ausgestellt habe. Bei Rechnungskorrekturen darf nicht der Eindruck entstehen, dass du mehrfach Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und kassiert hast.


Darf man eine rechnung handschriftlich korrigieren

Ob zu Recht oder nicht: Im Zweifel hält das Finanzamt hinterher die Hand auf! Diese Gefahr besteht vor allem bei handschriftlichen Korrekturen. Oder wenn du eine korrigierte Rechnung einfach noch einmal neu verschickst.


Rechnung : Empfänger darf Angaben ergänzen In der Praxis kommt es häufig vor, dass Eingangsrechnungen nicht alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllen. Ist der Vorsteuerabzug gerettet, wenn der Rechnungsempfänger die Rechnung selbst ergänzt? Damit der Prüfer solche Änderungen akzeptiert, sollten Sie sie stets handschriftlich vornehmen und mit Ihrem Kürzel versehen, damit sie nachvollzogen werden können. Eine saubere Handschrift ist also Pflicht. Damit sichergestellt ist, dass der Leistungserbringer die Rechnung korrigiert hat und nicht etwa der Leistungsempfänger, sollte die Korrektur mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigt werden.


Dann kann man sich den bürokratischen Akt einer förmlichen Korrektur oder Neuausstellung problemlos sparen. Es gibt eine Möglichkeit, sich vor dem Erstellen eines Berichtigungsdokumentes bzw. Ausstellen einer neuen Rechnung zu drücken. Wenn du gerade bei deinem Kunden bist, kann er den Fehler auf der Rechnung handschriftlich korrigieren , also z. Steuernummer ergänzen. Diese Korrektur musst du dann mit deiner Unterschrift auf.


Ausnahme: offensichtliche Rechenfehler. Oder muss er vielmehr die Rechnung nochmals komplett. Unternehmer dazu verpflichtet, erbrachte Leistungen gegenüber dem Kunden sechs Monate nach Ausführung der Leistung mit einer Rechnung abzurechnen. Rechnungen richtig korrigieren : Warum sind Rechnungen Pflicht? Entsprechend wichtig.


Wurde eine Rechnung zwar beanstandet, aber noch nicht bezahlt, lassen sich Korrekturen verhältnismäßig unkompliziert anfertigen. Hierfür genügt es, wenn der ursprüngliche Rechnungssteller eine korrigierte Rechnung nachreicht. Diese kann entweder als neue Rechnung mit Verweis auf die ursprüngliche. Ihre Kunden haben daher das Recht darauf, dass Sie eine gestellte Rechnung korrigieren.


Genau genommen sind sie sogar dazu verpflichtet, Ihnen gegenüber auf einer neuen, fehlerfreien Rechnung zu bestehen. Vom Finanzamt werden auch nur Korrekturen durch den Leistungserbringer akzeptiert, während der Empfänger das Dokument nicht berichtigen darf. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, z. Namen ausgestellt oder Bestellungen sind nicht richtig aufgeführt.


Diese fehlerhaften Eingangsrechnungen sollten von Mandanten nicht einfach handschriftlich geändert werden. Selbst auf der Rechnung – vielleicht sogar handschriftlich – herumschmieren ist nicht empfehlenswert, da dies eine Urkundenfälschung bedeuten würde. Man kann jedoch eine Liste erstellen in der die Gründe für eine Korrektur eingetragen werden. Später kann analysiert werden wie sich die Fehler, welche eine Korrekturen nötig machten, in Zukunft vermeiden lassen. Fehlen Pflichtangaben oder sind diese falsch, ist es nicht möglich, die Vorsteuer aus dieser Rechnung abzuziehen, solange keine berichtigte Rechnung vorliegt.


Ob der Vorsteuerabzug rückwirkend zum Zeitpunkt der ursprünglichen Lieferung erfolgen darf oder erst dann, wenn die korrigierte Rechnung vorliegt, ist umstritten. Einige Finanzgerichte. Dem Rechnungsempfänger ist es dann nur mit enormem Aufwand oder überhaupt nicht mehr möglich, eine korrigierte Rechnung zu erhalten.


Das heißt, der Architekt hat immer Anspruch auf eine angemessene Prüfungszeit und - frist, die sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet. Grund: Die Ansprechpartner existieren nicht mehr oder das Unternehmen wurde aufgelöst.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Beliebte Posts