Mittwoch, 26. Oktober 2016

Verlegung firmensitz finanzamt

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes oder die Änderung der Geschäftsanschrift sind immer mit einer Vielzahl von Formalien verbunden. Diverse Stellen müssen über den Umzug benachrichtigt und eine Reihe gesetzlicher Vorschriften beachtet werden. Sehr geehrte Damen und Herren, wir betreiben eine GmbH in Stadt A, bisher war auch hier der Verwaltungssitz der Firma. Wir möchten den Verwaltungssitz in die Stadt B verlegen.


Soll sich der Sitz des Unternehmens ändern, so ist dies entsprechend im Handelsregister anzumelden.

Zudem ist bei Unternehmen der Gesellschaftsvertrag zu ändern. Ist der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet oder beurkundungspflichtig (z.B. im Falle einer GmbH), ist die Änderung ebenso notariell zu beurkunden. Unter Körperschaft ist beispielsweise eine GmbH, eine Aktiengesellschaft (AG) aber auch ein Verein zu verstehen.


Das LfSt erklärt mit Verfügung vom 13. Auch bei einer Verlegung des Firmensitzes müssen Sie jetzt dafür Sorge tragen, dass die Sitzverlegung der GmbH im Handelsregister ihren Niederschlag findet. Bei Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, muss zwingend eine inländische Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen werden.


Zuständigkeit der Finanzämter unverändert bestehen bleibt.

Sowohl nach der Verlegung eines Betriebes innerhalb der Gemeinde als auch nach einer Abmeldung und Wiederanmeldung am neuen Standort informiert das Gewerbeamt die jeweiligen Finanzämter über die Änderung. Gut zu wissen: Beim Umzug einer Firma informiert das Gewerbeamt das Finanzamt. Die Auf­for­de­rung zur Vor­la­ge der Unter­la­gen i. AO nebst der Andro­hung der Fest­set­zung eines Ver­zö­ge­rungs­gelds und die. Wird die Hauptniederlassung eines Einzelkaufmanns oder einer juristischen Person oder der Sitz einer Handelsgesellschaft im Inland verlegt, so ist die Verlegung beim Gericht der bisherigen Hauptniederlassung oder des bisherigen Sitzes anzumelden. Aus bestimmten Gründen möchte ich das Finanzamt wechseln.


Mein Wohnsitz ist in Niedersachsen, ich habe einen zweiten Wohnsitz in Sachsen, wo ich auch als Zweitwohnsitz gemeldet bin. Besteht die Möglichkeit, meinen Firmensitz der freiberuflichen Nebentätigkeit nach Sachsen zu verlegen ? Muss ich dann auch meinen. Für viele Bereiche - Elektro, Laser Konstruktion.


Neue Stellenangebote finden! Was passiert, wenn das Finanzamt Ihre Adresse nicht kennt. Melden Sie sich nach einem Umzug in einen anderen Verwaltungsbezirk nicht bei Ihrem alten Finanzamt, kann das spätestens bei der Steuererklärung zu einem Problem werden: Geben Sie die Unterlagen nämlich einfach bei Ihrem neuen Finanzamt ab, weiß das alte Amt davon nichts. Es wird dann vern, Ihnen Briefe zu schicken.


Können die aber nicht zugestellt werden, passiert erst mal … gar nichts.

Hat ein Steuerpflichtiger beispielsweise eine eigene Firma oder ist selbständig freiberuflich tätig, ist grundsätzlich das Finanzamt für seine Einkommensteuern zuständig, in dessen Bezirk sich sein Firmensitz befindet bzw. Ort der Geschäftsleitung liegt oder von dessen Bezirk aus die Berufstätigkeit als Freiberufler vorwiegend. Sind mehrere Finanzämter zuständig, so entscheidet die Finanzbehörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist, es sei denn, die zuständigen Finanzbehörden einigen sich auf eine andere zuständige Finanzbehörde. Der Zustimmung des Betroffenen bedarf es nicht. Die Finanzämter haben mittlerweile sogar so genannte Clearingstellen eingerichtet, die dieses überprüfen.


Sie müssen also über kurz oder lang damit rechnen, dass auch Sie überprüft werden beziehungsweise genauer gesagt überprüft wir ob die Geschäftsleitung tatsächlich überwiegend von der neuen Adresse aus tätig ist. Weiters muss eine Verlegung der Hauptniederlassung oder des Sitzes eines Rechtsträgers im Inland bei dem bisher zuständigen Gericht angemeldet werden. Finanzamt um höchstens weitere Jahre verlängert werden, wenn das Ausscheiden aus der unbeschränk-ten Steuerpflicht aus beruflichen Gründen veranlasst war und eine unveränderte Absicht zur Rückkehr nach Deutschland besteht. Typischerweise liegt diese Fallkonstellation bei den Entsendungen von Arbeit-nehmern ins Ausland vor.


Hali-Halo, mal ne ganz tolle Frage zum HR-Recht. Firma A ist mit den Büroräumen einen Ort weitergezogen). Ich habe vor kurzem meinen Wohnort gewechselt.


Mit diesem Umzug hat sich auch das Gebiet in dem ich gewerblich tätig bin geändert.

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