Wird der Schutz gewährt, hat der IR -Markeninhaber die vollen Rechte eines nationalen Markeninhabers. Wird in einem der Länder die Marke zurückgewiesen, so bleibt der Markenschutz in den anderen benannten Ländern bestehen. Die Schutzdauer der IR -Marke beträgt zehn Jahre. Sie kann beliebig oft verlängert werden.
IR steht für „International registered“, also „international registriert“.
Bietet die Unionsmarke lediglich Schutz für maximal Länder an, deckt die IR -Marke bis zu Mitgliedsstaaten. Wichtig: Eine Internationale Marke ist aber keine Weltmarke! Vielmehr erhalten Sie durch die IR -Marke eine Art „Schutzrecht im Verbund“.
Besonderheit bei der Anzeige von IR -Marken: Bildmarken der WIPO, die keinen Bildbestandteil haben, sondern nur aus Worten bestehen, werden in den DPMA-Daten als Wortmarke angezeigt. Nach der IR -Markenanmeldung genießt die Marke in jedem beantragtem Land ebenso Markenschutz, als wäre sie dort unmittelbar hinterlegt worden. Der Antrag auf beschleunigte Prüfung kann besonders dann interessant sein, wenn Sie beabsichtigen, Ihre Anmeldung auch international als IR -Marke registrieren zu lassen.
Hier sollte eine Beschreibung angezeigt werden, diese Seite lässt dies jedoch nicht zu.