Als Investor sind die nicht umlagefähigen Nebenkosten für dich ein sehr wichtiger Bestandteil deiner Rendite-Rechnung. Findest du ein eventuell interessantes Angebot für eine neue Eigentumswohnung, solltest du für deine ersten Berechnungen davon ausgehen, dass des Hausgeld nicht umlagefähige Nebenkosten sin welche du selbst tragen musst. Diese Wohnung habe ich dann nicht gekauft. Somit können die nicht umlagefähigen Nebenkosten eine große Auswirkung haben. Daher schau dir in jedem Fall die nicht umlagefähigen Nebenkosten vor dem Kauf an.
Bei Nebenkosten welche auf alle Mieter gleich verteilt werden wie zum Beispiel Kosten für Aufzug oder Flurbeleuchtung, muss der Vermieter eine leerstehende Wohnung genauso berücksichtigen, als wäre sie bewohnt.
Viele Vermieter teilen solche Kosten in diesem Fall häufig nur unter den bewohnten Wohnungen auf und sparen somit Geld. Das ist jedoch nicht rechtens. Nicht umlagefähige Nebenkosten.
Wohnraum ist knapp, entsprechend hoch sind die Mieten. Sie machen inzwischen bis zu Prozent der Gesamtmiete aus. Damit ist es mehr als verständlich, dass sich Mieter die jährliche Betriebskostenabrechnung genauer ansehen. Ich habe jetzt ein Angebot gelesen wo Hausgeld von 3Euro angegeben wurde.
Wenn das allein das Geld für die Instandhaltung ohne Nebenkosten ist finde ich das enorm hoch.
Trotz der klaren gesetzlichen Regelungen, tauchen in manchen Betriebskostenabrechnungen auch sogenannte nicht umlagefähige Nebenkosten auf, die eigentlich nicht auf die Mieter abgewälzt werden dürften. Hier ist ein waches Auge gefragt! Wir erklären, welche Kosten Vermieter umlegen dürfen und geben Beispiele für nicht umlegbare Nebenkosten. Der vorgenannte Katalog an nicht umlagefähigen Kosten ist nicht abschließen sondern kann beliebig erweitert werden.
Als Maßstab für die Abgrenzung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Nebenkosten gilt der Katalog von § BetrKV. Wir erklären in dem Artikel die Grundlagen für die Umlagefähigkeit von Nebenkosten und fassen die nicht umlegbaren Nebenkosten in einer Liste zusammen (siehe unten). Der Vermieter darf Betriebs- und Nebenkosten nur auf seinen Mieter umlegen, wenn er im Mietvertrag mit dem Mieter eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen hat. Der Deutsche Mieterbund erstellt daher seit Jahren einen Betriebskostenspiegel für Deutschlan um Transparenz und Vergleichbarkeit bei den Nebenkosten herzustellen. Wer etwa einen Umzug plant, kann anhand des Betriebskostenspiegels erkennen, in welcher Gemeinde typische Nebenkosten besonders hoch zu Buche schlagen.
Ist die Nebenkostenabrechnung zu hoch , können Mieter Widerspruch einlegen. Sie haben dazu sehr lange Zeit, denn die Widerspruchsfrist bei Betriebskostenabrechnungen beträgt zwölf Monate. Doch viele Betroffene erkennen anhand der Abrechnung des Vermieters gar nicht erst, dass zu hohe Nebenkosten berechnet wurden. Ich habe gehört, dass der Anteil der nicht umlagefähigen Nebenkosten bei einer Eigentumswohung – also u. Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklage, laufende Instandhaltung – etwa bei Prozent des Hausgeldes liegt. Auch die Nebenkosten scheinen förmlich zu explodieren.
Für viele Mieter ist das durchaus ein berechtigter Grun die Nebenkostenabrechnung etwas genauer zu betrachten. Doch schon hier beginnen die Probleme.
Was sind eigentlich umlagefähige Nebenkosten und welche Betriebskosten dürfen nicht auf den Vermieter abgewälzt werden. Je nachdem, wie die Verträge gestaltet sind und wie hoch die Vermietungsquote ist, liegen diese nicht umlagefähigen Nebenkosten meistens bei etwa bis Prozent der Jahresnettokaltmiete. Manchmal ist es aber auch erheblich mehr. In einzelnen Fällen lag diese Kennzahl bei uns angebotenen Objekten auch schonmal bei 15.
Das sind dann umlagefähige Nebenkosten wie etwa Gebühren für Abfallentsorgung, Wasser- und Abwasser, Betrieb eines Personenaufzuges, Treppehausreinigung, Gartenpflege und Straßenreinigung, Hausmeister, Haftpflichtversicherung, Hausbeleuchtung, Bereitstellung eines Wäschepflegeplatzes. Wie gesagt, meistens. Damit die Zugehörigkeit zu den Betriebskosten als. Versicherungen wie Hausrat, Rechtsschutz oder Mietausfall können zwar für den Vermieter sinnvoll sein, jedoch können die entstandenen Kosten nicht als umlagefähige Nebenkosten geltend gemacht werden.
Diese Kosten muss der Vermieter also alleine zahlen. Die deutschen Mietern müssen durchschnittlich Cent an ihre Vermieter für die Versicherungen zahlen.
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