Donnerstag, 24. September 2015

Partnerschaftsgesellschaft gewinn und verlustverteilung

Trifft der Partnerschaftsvertrag keine Aussage darüber, sind die §§ 1bis 1Abs. Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden (§ Abs. PartGG). Gewinn - und Verlustverteilung. PartGG für Angehörige freier Berufe geschaffen worden, da diesen zuvor nur die GbR zur Verfügung stand.


Fragen wird dieser Artikel Sie aufklären.

Zu Teilbereichen wird im PartGG auf bisher bewährtes Recht zurückgegriffen, wie z. KG (§§ 15 1HGB). Grundsätzlich sieht das BGB in § 7eine Aufteilung pro Kopf vor. Rückstellungen müssen von einer AG gebildet werden.


Euro und ist damit 1. Hinweis: Der Sitz der Gesellschaft ist der Verwaltungssitz. Hat die Gesellschaft mehrere Standorte, ist einer davon als Hauptsitz festzulegen, während die übrigen Standorte zu Zweigniederlassungen.

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine speziell für den Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe geschaffene Form der Personengesellschaft , die in ihrer rechtlichen Ausgestaltung der OHG angenähert ist. Die Verteilung des Ergebnisses bzw. Im Übrigen richtet sich das Rechtsverhältnis der Partner untereinander nach dem Partnerschaftsvertrag.


Regelungen zu bestimmen. Begriff und Bedeutung Rz. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personenvereinigung. Sie entsteht durch einen Personenzusammenschluss zur Verfolgung. Dabei sind auch Kombinationen möglich.


Es gilt der Grundsatz der Prävention: Auch in Familien kann es zu Unstimmigkeiten kommen, deshalb. Ein bestimmtes Gründungskapital ist nicht vorgesehen. In der Praxis empfiehlt sich der Abschluss weiterer Vereinbarungen wie z. Beteiligung an Verlusten völlig frei verhandelt werden. Die Partner einer Partnerschaftsgesellschaft erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.


Die einzelnen Partner werden daher steuerlich als Freiberufler behandelt. Sind Berufsfremde an der Gesellschaft beteiligt, werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.

Dies führt regelmäßig dazu, dass die Gesellschaft steuerlich wie eine Personengesellschaft behandelt wird. Erfahren Sie hier, was eine Partnerschaftsgesellschaft ist, auf was bei der Gründung zu achten ist und wie eine Partnerschaftsgesellschaft funktioniert. Eine Partnerschaftsgesellschaft kann also nur durch Angehörige der freien Berufe gegründet werden (zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte oder Architekten). Die Partnerschaftsgesellschaft kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden (§ II PartGG i.V. mit § 1HGB).


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