Mittwoch, 13. Februar 2019

Innerbetriebliche versetzung auf eigenen wunsch

Die Mitarbeiterin hat keinen Anspruch auf eine Versetzung an einen anderen Arbeitsort. Sofern keine getroffenen Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat besteht, die vorsieht, dass freiwerdende Stellen innerbetrieblich auszuschreiben sin hat Ihre Mitarbeiter keine rechliche Handhabe - vorbehaltlich einer Prüfung der bestehenden Arbeitsverträge und möglichen Betriebsvereinbarungen - einen Wechsel durchzusetzten. AW: Innerbetriebliche Versetzung aus gesundheitlichen Gründen. Fall würde ich nur kundtun, dass die Einsatzmöglichkeit nur vorübergehend eingeschränkt ist (was ja anscheinend nicht mal gelogen ist), denn wenn Du dauerhaft die vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht ausüben kannst, könnte das tatsächlich ein Kündigungsgrund sein. Bei einer Versetzung bzw.


Dies schließt jedoch nicht aus, dass eine Versetzung bzw.

Abordnung auch auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgen kann. Hast Du vielleicht selbst - sinngemäß - formuliert, daß Du die jetzige Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben kannst? Sollte die Versetzung dauerhaft sein, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.


Er kann Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht einlegen. Allerdings muss er seine Tätigkeit während des Verfahrens weiterhin ausüben. Macht er von seinem Leistungsverweigerungsrecht gem. BGB Gebrauch, ohne dass die Rechtswidrigkeit der Weisung durch das Gericht bestätigt wurde, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen und im schlimmsten Fall sogar kündigen.


Ein Antrag auf Versetzung kann aus unterschiedlichen Gründen gestellt werden: Um berufliche Kompetenzen zu entwickeln: eine Sprache lernen, um ein neues Land oder einen neuen Tätigkeitssektor zu entdecken, usw.

Um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen: wenn alle Tätigkeiten am Arbeitsplatz beherrscht werden und bekannt sind. Seine Versetzung möchte er mit Hilfe des Betriebsrates erreichen. Der AN hat Angst - dann seinen Job zu verlieren. Sind die Bedenken des AN berechtigt? Kann sich ein AN auf eigenen Wunsch.


Ge­stal­ten­de Er­klä­run­gen - Kos­ten­lo­ses Mus­ter­schrei­ben „Ver­set­zung in­ner­halb des Be­triebs“: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz. Betriebsratsmitglieder gegen ihren Willen zu versetzen ist ungleich schwieriger als die Versetzung „normaler“ Arbeitnehmer. BetrVG eine Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.


Dies gilt auch für die Versetzung auf einen geringerwertigen Arbeitsplatz. Betriebsverfassungsrechtliche Versetzung Ist in dem Unternehmen ein Betriebsrat gewählt, hat der Arbeitgeber diesen vor jeder Versetzung zu unterrichten und ihm die erforderlichen Unterlagen vorzulegen sowie Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben. Es gibt keine tariflichen oder gesetzlichen Vorschriften, wie ein AG sich intern dahingehend zu organisieren hat. Ist eine Versetzung nicht vom Direktionsrecht abgedeckt, ist der Arbeitsvertrag abzuändern bzw. Wie hattest Du ihn begründet?


Versetzung – manchmal kommt sie aus heiterem Himmel, trifft sie einen wie der Blitz. Denn nicht immer stecken hehre, fachliche Gründe dahinter, sehr oft auch knallhartes Kalkül des Arbeitgebers. Immerhin kann und soll eine Versetzung einen ungeliebten Mitarbeiter manchmal auch mürbe machen, aus dem Blickfeld befördern, zur Kündigung animieren.


Eine Versetzung zu erwägen ist auch einen Möglichkeit.

Das rechtliche Vorgehen kenn ich nicht, aber ich denke ein klares Gespräch mit klaren Worten mit dem obersten Dienstvorgesetzten: und ein Argument spräche dafür: wenn Ihr aus der Schusslinie sei fällt allen Beteiligten das Arbeiten leichter: Euch, dem mobbenden Chef und den Kollegen. Meine Frage: Was genau muss ich tun? Wie sieht solch eine Versetzung aus?


Muss ich mich bei einer neuen Verwaltung bewerben? Oder läuft sowas über meinen derzeitigen Dienstweg? Kann ich mich nur auf ausgeschriebene Stellen bewerben oder auch auf gut Glück, in der Hoffung daß eine neue Verwaltung mich nimmt?

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