Wer zahlt den Strom , der Mieter oder der Vermieter ? Auf diese Frage gibt es ein aktuelles Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) Antwort: Als Grundstückseigentümer haftet man bei Energielieferung nicht für seine Pächter oder Mieter. Deshalb müssen Vermieter auch nicht die offenen Stromrechnungen des Pächters oder Mieters begleichen. Als Vermieter sollte man zumindest kontrollieren ob der Mieter sich angemeldet hat, bzw. Strom abmelden - wann, wie und: Muss ich das?
Muss ich selbst meinen Strom kündigen eigentlich oder macht das der Vermieter, da der ja eigentlich auch dafür verantwortlich ist beim Grundversorger anzumelden, dass ein neuer Mieter in der Wohnung ist.
AW: Ist der Vermieter verpflichtet den Mieter für Strom und Gas an- u. Normalerweise werden die Zählerstände beim Auszug von euch abgelesen und in ein Übergabeprotokoll eingetragen. Leicht nachzuvollziehen, es muss einem Jeden mündigen Bürger klar sein, dass er beim Verbrauch der Ware Strom eines Anbieters auch für diesen bezahlen muss. Mit der Zwangsbeglückung durch den Vertrag steht er noch gut da, die Alternative wäre eine Verurteilung wegen Diebstahls oder gar gewerblichen Betrugs gewesen. Per Gesetz hat er die Pflicht, die Miete im Voraus zu leisten.
Sie muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Mieter muss Schäden umgehend melden: Ganz gleich, wer für etwaige Schäden am Ende aufkommt – es ist immer Sache des Mieters, etwaige Mängel zeitnah dem Vermieter mitzuteilen. Nur so hat er eine Chance, einen Schaden zu beheben.
Zweckverband - wer muss abmelden - Vermieter oder Mieter ? Ich ziehe demnächst um, aus einer Mietwohnung in ein Haus (Eigentum). Diese Wohnung, die ich demnächst verlasse, ist meine erste Wohnung, somit habe ich noch keine Erfahrung mit einem Umzug. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss dem Einwohnermeldeamt seinen neuen Wohnort mitteilen – dies geht bisher aus den Meldegesetzen der Bundesländer hervor. Zuständig sind dann nicht mehr die einzelnen Länder, sondern der Bund.
Im neuen Bundesmeldegesetz werden unter anderem Vermieter verpflichtet, für ihre Mieter. Für diesen Zusatzstrom muss er mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung abschließen. Der Vermieter gilt dann als Energieversorger und hat entsprechend. Zum anmelden des Stroms muss ich nun den Namen des Anschlussinhabers übermitteln.
Nur wer ist denn der Anschlussinhaber? Ich der Mieter oder meine Vermieterin (die ganz nebenbei woanders wohnt)? Vermieter dürfen den Einzug eines neuen Kunden erst nach sechs Wochen oder mit einer schriftlichen Einwilligung ihres Mieters an den Grundversorger melden. Zur Mitteilung eines Auszuges sind Sie berechtigt, wenn ihnen der Stromlieferant des Mieters bekannt ist. Will der Vermieter den Wohnungsstrom des Mieters nicht selbst bezahlen, muss er mit dem Mieter ausdrücklich vereinbaren, dass der Mieter sich selbst bei den Stadtwerken anmeldet.
Sein Stromverbrauch wird dann über den Stromzähler abgerechnet. Alternativ kann der Vermieter selbst den Strom beim Stromlieferanten beziehen. Der Mieter entrichtet dann an den Vermieter eine Strompauschale oder eine Vorauszahlung auf seinen Stromverbrauch.
Sie können dies dann auf Ihren Mieter abwälzen, zu mal dieser seiner Verpflichtung aus dem Mietervertrag, Anmeldung bei dem Versorgungswerk, nicht nachgekommen ist.
So sind Sie beispielsweise auch nach dem Meldegesetz verpflichtet für die rechtzeitige Ummeldung des Mieters bei der Gemeinde zu sorgen. Der Mieter kümmert sich nun also nicht um die Anmeldung beim Versorger - noch um sonst etwas, was mit dem Strom zu tun hat (evtl. Zählerstände). Weder Vermieter noch Versorger teilen dem Mieter mit, dass evtl. Drücken des Lichtschalters ein Vertrag zustandegekommen wäre.
Verwalter - muss dem Mieter den Ein- bzw. Wenn man schon sehr früh weiß, dass man einen anderen Energielieferanten als den Grundversorger haben möchte, muss man dies.
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