Wohne zurzeit mit meiner Tochter in einer zimmer Wohnung. Nun will der Vermieter das Haus verkaufen, da er es sich nicht mehr leisten kann. Ich würde gerne in eine andere Wohnung ziehen, da ich aber von Hartz lebe brauch das Arbeitsamt einen triftigen Grund für den Umzug, denn sonst bekomme ich keine Hilfe bei den kosten (Kaution, Renovierungskosten, Umzug). Da wir einiges am Haus gemacht haben wie z. B einen neuen Zaun da der alte für unsere Hunde zu niedrig und schon baufällig war. Haben die Terrasse zum Garten neu mit Platten belegt.
Im Haus neue Balken gezogen sowie neuen Laminat rein gelegt. Wenn der Vermieter wechselt: Was darf der neue Eigentümer ? Darf er sein Eigentum selbst nutzen. Die Mieter aber wollen nicht aus dem Haus ausziehen. Wenn Du das Haus kaufst, trittst Du in den laufenden Mietvertrag ein - als Vermieter. Wenn Du in dem Haus wohnen willst, kannst Du das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen.
Der Vermieter will meine Wohnung Interessenten zeigen. Möchte der Vermieter plötzlich selbst in die Wohnung einziehen , bricht für viele Mieter eine Welt zusammen – doch recht- und schutzlos sind sie nicht. Der neue Vermieter könne aber auf Grundlage der gesetzlich. Eine Sperrfrist für den neuen Eigentümer gibt es nicht. Wohnung für den vom Vermieter angegeben Zweck ungeeignet ist (z.
B. wenn die gehbehinderte Großmutter in eine Wohnung im 5. Stock ohne Aufzug einziehen soll). Vermieter keine natürliche Person ist, sondern eine juristische Person, eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH. Solche Vermieter können keine Eigenbedarfskündigung erteilen.
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Einen Schutz dergestalt, dass es dem neuen Käufer gesetzlich untersagt ist, das Mietverhältnis nicht vor Ablauf von drei Jahren zu kündigen, gibt es leider nicht. Im Übrigen hat der neue Vermieter im Falle einer Mieterhöhung auch § 5Abs. BGB zu beachten, wonach sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als erhöhen darf (sog. Kappungsgrenze).
Für Vermieter von Immobilien gelten bei ordentlichen Kündigungen die folgenden Fristen: Bei einem Mietverhältnis von bis zu Jahren können Eigentümer , wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, mit einer Frist von Monaten kündigen, bei über Jahren beträgt die Kündigungsfrist Monate, bei über Jahre gilt eine Kündigungsfrist von 9. Auf der anderen Seite habt Ihr mindestens Jahr Zeit um Euch nach was anderem umzuschauen. Das ist doch ihr gutes Recht, das ist doch ihr Eigentum! Außerdem besteht dem Mieter immer die Möglichkeit, das Haus zu kaufen. Wenn er das nicht will, dann soll er einfach ausziehen.
Der Widerspruch seitens des Mieters verzögert das Einziehen für den neuen Eigentümer und bringt hohe Gerichts- und Anwaltkosten mit sich. Als Vermieter sollten Sie daher vern, ein bestehendes Mietverhältnis vor dem Verkauf zu beenden, um die Mietwohnung zu einem höheren Preis veräußern zu können. Zunächst sollten Sie als verkaufswilliger Eigentümer jedoch mit dem Mieter sprechen.
Doch gerade bei älteren Liegenschaften ist es gut möglich, dass der neue Vermieter das Haus renovieren möchte. Das muss er jedoch frühzeitig ankündigen, damit die Mieter entscheiden können, ob sie vorher ausziehen wollen : Wochenlanger Baulärm ist schliesslich nicht jedermanns Sache. Schafft der Vermieter durch die Renovation einen.
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